Was ist die BzA – und wo finde ich sie?

Auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Unterlagen habe ich für Ihre Heizungsmaßnahme die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt. Diese benötigen Sie als technischen Nachweis für die Antragstellung bei der KfW.

Die BzA finden Sie in Ihrem persönlichen Gebäudeportal. Die BzA-ID steht oben rechts auf dem Dokument – sie brauchen Sie für die KfW-Antragsstellung.

Schritt 1: Vorbereiten

In Ihrem Kundenportal finden Sie unter Downloads auch die offizielle Produktinfo und das Merkblatt zur BEG Heizungsförderung für Privatpersonen. Lesen Sie diese kurz durch, bevor Sie den Antrag stellen.

KfW-Antrag mit BzA-ID – Komplettanleitung

Schritt 2: Antrag im KfW-Portal stellen

Loggen Sie sich im KfW-Portal „Meine KfW" ein: meine.kfw.de

  • Falls Sie noch keinen Account haben: registrieren (E-Mail + Passwort).
  • Antrag „Zuschuss 458 – BEG Heizungsförderung" auswählen.
  • BzA-ID aus dem Dokument eingeben.
  • Angaben prüfen und Antrag absenden.

In vielen Fällen erhalten Sie die Zusage bereits wenige Minuten nach Antragstellung direkt im Kundenportal. Bitte Zugangsdaten gut aufbewahren – Sie benötigen sie später erneut für den Abruf des Bearbeitungsstandes und für die Verwendungsnachweise.

Schritt 3: Zuwendungsbescheid → Vertrag mit Fachunternehmen wird wirksam

  • Nach Prüfung der KfW erhalten Sie die Zusage im Kundenportal. Damit ist die Förderung bewilligt und der Bewilligungszeitraum (i.d.R. 36 Monate) beginnt.
  • Mit der KfW-Zusage erlischt die aufschiebende Bedingung: Ihr Vertrag mit dem Fachunternehmen tritt rechtlich in Kraft. Informieren Sie Ihren Fachbetrieb bitte umgehend.
  • Förderzusage in Ihr Gebäudeportal hochladen.

Im Anschluss erhalten Sie von mir die Teilrechnung für die bis hier erbrachten Leistungen.

Schritt 4: Maßnahme umsetzen

  • Mit der Förderzusage können Sie die Umsetzung beginnen.
  • Halten Sie mich über den Fortschritt auf dem Laufenden.
  • Baufortschritt dokumentieren – mit Fotos von wichtigen Details.
  • Nach Abschluss der Maßnahme prüfe ich Ihre Unterlagen und erstelle die Bestätigung nach Durchführung (BnD) – die Sie für den endgültigen Abruf der Fördermittel benötigen.

Hinweis zur Auszahlung

Der Förderzuschuss wird erst nach vollständiger, unbarer Begleichung aller Rechnungen ausgezahlt. Bitte Kontoauszüge als Zahlungsnachweis sorgfältig aufbewahren – die KfW kann diese im Verwendungsnachweis-Verfahren anfordern.

Hilfreiche externe Anleitungen

Solange meine eigenen Erklärvideos noch in Vorbereitung sind, finden Sie hier weiterführende Anleitungen direkt von der KfW und etablierten Anbietern:

Offene Fragen?

Rufen Sie mich an: +49 157 35641280 oder schreiben Sie eine Mail: info@energieberater-cm.de.

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