Zwei Wege zur Förderung

Für eine neue Heizung im selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus gibt es zwei Wege: den Zuschuss der KfW oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Beide schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Welcher Weg mehr bringt, hängt von Ihrem Einkommen, der alten Heizung und dem Zeitpunkt ab. Ich rechne beide Wege durch, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458)

  • Grundförderung 30 % der förderfähigen Kosten. Für Wärmepumpen ab dem ersten Quartal 2027 nur noch 15 %, dafür 15 Prozentpunkte Wertschöpfungs-Bonus bei einer Wärmepumpe mit Ursprung in der EU.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus für Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen: 16 Prozentpunkte bis 31.01.2027, danach halbjährlich weniger.
  • Einkommens-Bonus für Selbstnutzer: 40, 30 oder 10 Prozentpunkte bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro.
  • Zusammen höchstens 70 % (80 % bei einem Einkommen bis 30.000 Euro), auf förderfähige Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (Antrag bis 31.01.2027, danach sinkt die Grenze halbjährlich).
  • Antrag vor Baubeginn: mit unterschriebenem Vertrag unter aufschiebender Bedingung und meiner Bestätigung zum Antrag (BzA).

Steuerbonus nach § 35c EStG

  • 20 % der Kosten von der Einkommensteuer, verteilt auf drei Jahre (7, 7 und 6 %), höchstens 40.000 Euro je Objekt.
  • Voraussetzungen: Das Gebäude ist älter als zehn Jahre und wird selbst bewohnt, die Rechnung wird unbar bezahlt.
  • Energieberater mit 50 %: Die Kosten der planerischen Begleitung sind zur Hälfte begünstigt.
  • Kein Antrag vorab: Der Fachbetrieb oder ich bescheinige die Maßnahme nach amtlichem Muster, Sie machen sie in der Steuererklärung geltend.

Fördersätze und Fristen prüfe ich für Ihren Fall gegen die geltende Fassung zum Antragsdatum.

So begleite ich Ihren Heizungstausch

  1. Erstberatung vor Ort: Heizung, Gebäude, Unterlagen und der passende Förderweg.
  2. Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831: die Grundlage, damit die neue Heizung passt und nicht überdimensioniert wird.
  3. Angebotsprüfung: Förderfähigkeit, Vollständigkeit und Preis der Handwerkerangebote.
  4. Antrag: Bestätigung zum Antrag (KfW) oder Vorbereitung der Bescheinigung (§ 35c).
  5. Umsetzung und Nachweis: hydraulischer Abgleich, Bestätigung nach Durchführung, Unterlagen für die Auszahlung.

Für Eigentümergemeinschaften gilt ein eigener Ablauf mit Basis- und Zusatzanträgen: Heizungstausch in der WEG.

Preise (Ein- und Zweifamilienhaus)

Erstberatung vor Ort

199 €

Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

799 €

KfW-Heizungsförderung: Angebotsprüfung, BzA, Baubegleitung und Nachweis

990 €

Hydraulischer Abgleich (Verfahren B)

699 €

Steuerbonus § 35c: planerische Begleitung und Bescheinigung

nach Umfang, im Angebot

Alle Preise inkl. 19 % USt. und Anfahrt. Die Daten für die Heizlast nehme ich bei der Erstberatung vor Ort auf, ein zweiter Termin ist nicht nötig. Liegen alle Unterlagen schon vor, schicken Sie sie mir, dann rechne ich ohne Termin vor Ort. Beim KfW-Weg zählen Heizlast, Abgleich und Förderbegleitung zu den förderfähigen Kosten; Ihr Eigenanteil für die Förderbegleitung liegt je nach Fördersatz bei 198 – 842 €.

FAQ zum Heizungstausch

Die KfW-Heizungsförderung besteht aus 30 % Grundförderung und Boni für Selbstnutzer, zusammen höchstens 70 % (80 % bei einem Einkommen bis 30.000 Euro). Für Wärmepumpen sinkt die Grundförderung ab dem ersten Quartal 2027 auf 15 %, dafür gibt es 15 Prozentpunkte Wertschöpfungs-Bonus bei EU-Ursprung.

Beide schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Der Steuerbonus bringt 20 % über drei Jahre, der Zuschuss je nach Boni deutlich mehr oder weniger. Ich rechne beide Wege in der Erstberatung für Ihren Fall durch.

Ja. Beim KfW-Zuschuss gehören Heizlast, Antrag und Baubegleitung zu den förderfähigen Kosten. Beim Steuerbonus ist die planerische Begleitung mit 50 % begünstigt.

Über mich

Energieberater Christopher Müller in Brühl – Experte für Energieausweise

Nach meiner Ausbildung als Elektroniker für Automatisierungstechnik arbeitete ich in der Prozessautomation bei Evonik Industries. Später spezialisierte ich mich auf Gebäudeautomation, zunächst bei Aircon-Technik in Brühl und anschließend als Inbetriebnahme Techniker bei Sauter-Cumulus in Köln. Durch ein Studium der Energie- und Gebäudetechnik an der TH Köln vertiefte ich meine Expertise in energieeffizienten Lösungen.

Heute bin ich als Projektingenieur für Betriebsoptimierung bei aedifion tätig und biete als freiberuflicher Gebäudeenergieberater in der Region Köln/Bonn Beratungen an, um Immobilien effizienter zu gestalten.

Kontakt

Anfragen, gerne direkt über das folgende Formular.